Flächenermittlung
Wenns ums Geld geht
Zur Ermittlung und Systematisierung von Grundflächen und Rauminhalten wenden wir die DIN 277 an. Mietflächen werden von uns nach den Richtlinien der gif (MF-G für gewerblich genutzte Räume) oder nach der WoFlV (für öffentlich geförderte Wohnungen) ermittelt. Wir empfehlen vor Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen die entsprechenden Flächen ermitteln zu lassen, um Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien vorzubeugen.
Planbeispiel