Bei der katastertechnischen Umsetzung von Bebauungsplänen im Sonderungsverfahren schaffen wir die Voraussetzungen für die maßlich genau definierte Neubildung von Grundstücken und ermöglichen den Bauherren bei der Realisierung ihrer Bauvorhaben Zeit und damit Kosten zu sparen.
Ob bei der Aufstellung von großräumigen Bebauungsplänen das dafür notwendige Kartenmaterial zu liefern ist oder im Zuge der Bestandsdokumentation strukturierte Fassaden zu erfassen sind, unsere Partner der GEODIS-Gruppe halten die dazu notwendige Ausrüstung bereit.
Um die Einhaltung der Abmaße und Ebenheitstoleranzen im Hochbau (DIN 18202) zu überprüfen, verfügen wir über Messmethoden, große Punktmengen in kürzester Zeit mit hoher Genauigkeit zu erfassen und die Ergebnisse in Form anschaulicher Modelle darzustellen.
Im Stahlbau und Maschinenbau werden höchste Ansprüche an die Genauigkeit gestellt. Unsere Ingenieure haben dafür optimierte und individuelle Ansätze zur kundenorientierten Problemlösung parat.
Bei der katastertechnischen Umsetzung von Bebauungsplänen im Sonderungsverfahren schaffen wir die Voraussetzungen für die maßlich genau definierte Neubildung von Grundstücken und ermöglichen den Bauherren bei der Realisierung ihrer Bauvorhaben Zeit und damit Kosten zu sparen.
Dem Architekten liefern wir alle für seine Planungen notwendigen Basisdaten. Unsere Lagepläne, Höhenpläne und Baumbestandspläne beinhalten die detailgenaue Abbildung der topographischen Gegebenheiten und bilden außerdem noch die Grundlage für spätere Abrechnungen, wie zum Beispiel Massenermittlungen für Erdbewegungen oder Abbruchmaßnahmen. Für die Planungssicherheit unserer Bauherren und Architekten arbeiten wir eng mit den jeweiligen Vermessungsämtern zusammen.
Im Zuge der messtechnischen Überwachung von Bauwerken liefern wir mit unserem Know-How, den entsprechenden Messinstrumenten und Auswertesystemen, hochpräzise Ergebnisse für die Bewegungen der zu beobachtenden Objekte.
Zur Ermittlung und Systematisierung von Grundflächen und Rauminhalten wenden wir die DIN 277 an. Mietflächen werden von uns nach den Richtlinien der gif (MF-G für gewerblich genutzte Räume) oder nach der WoFlV (für öffentlich geförderte Wohnungen) ermittelt. Wir empfehlen vor Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen die entsprechenden Flächen ermitteln zu lassen, um Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien vorzubeugen.
Die Bauvermessung umfasst die Einrechnung und Absteckung für den Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Tunnelbau, Gleisbau und Landschaftsbau. Im Wohnungsbau und Gewerbebau stellen wir als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen die Einmessbescheinigungen zur Vorlage bei den Genehmigungsbehörden aus. In der Landeshauptstadt München werden zusätzlich nach Fertigstellung der Kellerdecke die Sockelkontrollen von uns durchgeführt.